Ich berechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Erstanamnese 128 Euro (dieser Betrag gilt für ein Erstgespräch incl. einer ersten Therapieform, Dauer ca. 1,5 Stunden, bei längerer Dauer erhöht sich der Preis entsprechend)
Als Richtwert gilt für jede weitere Behandlung ein Stundensatz von 65 Euro.
Die Erstattung der Kosten richtet sich immer nach den Leistungen der Privatkrankenkassen. Der Vergleich lohnt sich!
Die Kostenübernahme von Heilpraktikern wird zum Teil oder auch vollständig von einigen Zusatzversicherungen angeboten.
Heilpraktikerleistungen sind bis zu 80 Prozent beihilfefähig.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen die Kosten des Heilpraktikers meist
selbst übernehmen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse!
Praxis für Naturheilkunde und
manuelle Therapien
Andrea Schmidt,
Heilpraktikerin
praxis(at)im-fluss.eu
www.im-fluss.eu
www.leopoldschmidt.de